Handels- und Wirtschaftsrecht

Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens helfen wir Ihnen, optimale vertragliche Grundlagen für Ihre Tätigkeiten zu finden. Ihre Interessen und Rechte stehen dabei im Vordergrund.

Unsere Beratung im Handelsrecht und Wirtschaftsrecht umfasst insbesondere zwei Schwerpunkte:

Wir unterstützen Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer Vertragsbeziehungen und begleiten Sie bei Vertragsverhandlungen mit Wettbewerbern oder Vertragspartnern.
Sollten sich Rechtsstreitigkeiten nicht vermeiden lassen, werden wir sowohl vor den Zivilgerichten als auch vor Schiedsgerichten für Ihre Sache kämpfen.

Zu unserem Know-how gehören insbesondere die Erstellung und Überprüfung von Kauf-, Dienstleistungs-, Werk-, Bau- oder Projektverträgen einschließlich EPC-Verträgen sowie Kredit- und Franchiseverträgen, die Beratung bei Handelsvertreter-, Factoring- und Leasingverträgen sowie die Begleitung bei Projektfinanzierungen. Wir gestalten und überprüfen darüber hinaus Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Pflichtinformationen im E-Commerce. Auch schulen wir Ihre Mitarbeiter bei Bedarf zum Umgang mit Kundenreklamationen. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Anmeldung und Durchsetzung Ihrer gewerblichen Schutzrechte (vor allem Marken und Designs).