Öffentliches Wirtschaftsrecht

Das öffentliche Wirtschaftsrecht wird geprägt vom Beihilferecht, vom Vergaberecht und dem Regulierungsrecht. Hier ist der Schwerpunkt unserer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit: Wir beraten sowohl öffentliche Auftraggeber bei Ausschreibungen als auch privatwirtschaftliche Unternehmen bei Fragen zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

Außerdem unterstützen wir Sie bei der beihilferechtskonformen Umsetzung von Subventionsmaßnahmen. Gerade für die in Privatrechtsform geführten Eigengesellschaften der Öffentlichen Hand ergeben sich durch die Nähe zum Staat eine Vielzahl beihilferechtlicher und vergaberechtlicher Fragestellungen, bei denen Sie auf unsere Expertise zurückgreifen können.

Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der Gründung einer PPP/ÖPP oder in Preisprüfungsverfahren. Wir sind in diesen Verfahren Ihr kompetenter Ansprechpartner insbesondere für alle preisrechtlichen Fragestellungen. In Zusammenarbeit mit der FIDES beraten wir die Öffentliche Hand bei Privatisierungsvorhaben – vor allem im Wasser-, Abfall- und Abwasserbereich.