Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht
Der Staat ist immer weniger in der Lage, alle Aufgaben der Daseinsvorsorge und des Gemeinwohls zu erfüllen. Karitative Engagements privater Personen rücken immer mehr in den Vordergrund. Wir helfen Ihnen, das rechtliche Dickicht des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrechts sicher zu durchsteuern.
Ihr Ansprechpartner

Hierfür beraten und begleiten wir gemeinnützige Institutionen, seien es Stiftungen, Vereine oder GmbHs, von der Gründung an. Wir gestalten mit Ihnen die erforderlichen Verträge und Satzungen, kümmern uns um die notwendige Abstimmung mit Aufsichtsbehörden und Finanzämtern und vertreten Sie vor den zuständigen Gerichten. In Zusammenarbeit mit der FIDES entwickeln wir für Sie zielführende steuerliche Gestaltungen für Ihr Engagement.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Gründung und Betreuung von gemeinnützigen Stiftungen und Familienstiftungen. Aber auch die Themen Umwandlung, Verschmelzung oder Liquidation gemeinnütziger Institutionen sind uns aus unserer Tätigkeit vertraut.
Unsere Partner und Rechtsanwälte sind selbst in verschiedenen Gremien von Stiftungen und Vereinen aktiv engagiert. Sie kennen die Probleme und Schwierigkeiten in der Praxis. Auf Basis ihres Fachwissens entwickeln sie sinnvolle Lösungen für gemeinnützige Organisationen.
Unsere Kanzlei ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.