Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht

Der Staat ist immer weniger in der Lage, alle Aufgaben der Daseinsvorsorge und des Gemeinwohls zu erfüllen. Karitative Engagements privater Personen rücken immer mehr in den Vordergrund. Mit unserer umfassenden Expertise und persönlichen Betreuung begleiten wir Sie von der ersten Beratung bis zur Realisierung Ihrer Projekte in jedem Schritt des Prozesses. Wir unterstützen Sie dabei, ihre Ziele zu erreichen und rechtliche Herausforderungen souverän zu meistern.

Wir helfen Ihnen, eine Stiftung zu gründen, ihre Satzung zu überarbeiten oder rechtliche Fragen zur Gemeinnützigkeit zu klären. Gemeinnützigen Institutionen, wie Stiftungen, Vereinen oder gemeinnützigen Kapitalgesellschaften bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, wir kümmern uns um die notwendige Abstimmung mit Aufsichtsbehörden und Finanzämtern und vertreten Sie vor den zuständigen Gerichten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind u.a. die Gründung und Betreuung von gemeinnützigen Stiftungen und Familienstiftungen sowie die Umwandlung, Verschmelzung oder Liquidation gemeinnütziger Institutionen.

In Zusammenarbeit mit der FIDES Treuhand GmbH & Co. KG FIDES Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft entwickeln wir für Sie zudem eine effektive steuerliche Strategie für Ihr Engagement.

Unsere Partner und Rechtsanwälte sind selbst in verschiedenen Gremien von Stiftungen und Vereinen engagiert und sind mit den Problemen und Herausforderungen in der Praxis bestens vertraut. Unsere Kanzlei ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.