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Durch die aktuellen Beschränkungen des Wirtschaftsverkehrs aufgrund der Covid-19-Pandemie kommt es in vielen Branchen zu Kurzarbeit, Betriebseinschränkungen und Lieferengpässen.
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Im Transparenzregister werden seit 2017 Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften und weiteren Rechtsträgern – mit Ausnahme der GbR – elektronisch erfasst.
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Zur Unterstützung der infolge der Corona-Pandemie wirtschaftlich in Bedrängnis geratenen Betriebe hat die Bundesregierung einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen.