Hinweisgeber-Meldestelle

Ihr Ansprechpartner

Nach dem am 02. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz werden Unternehmen mit i.d.R. mehr als 50 Beschäftigten zur Einrichtung von sog. internen Meldestellen verpflichtet. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, dem drohen bis zu 20.000 Euro Bußgeld.

Wir beraten Sie bei allen Fragen zur Umsetzung der internen Meldestelle in Ihrem Unternehmen und unterstützen Sie bei der Bewertung von eingegangenen Hinweisen.

Darüber hinaus können Sie die mit der internen Meldestelle verbundenen Aufgaben auch weitestgehend auf uns auslagern. Über eine vollständig datenschutzrechtskonforme und mehrfach zertifizierte Software, die höchste Sicherheitsstandards erfüllt und die Anonymität der Hinweisgeber gewährleistet, errichten wir für Sie einen individuell auf Ihre Corporate-Identity angepassten Meldekanal. Etwaige Meldungen von Mitarbeitern Ihres Unternehmens oder Ihrer Unternehmensgruppe werden von uns entgegengenommen und gesetzeskonform bearbeitet. Die Vorteile liegen auf der Hand:  Die Aufgaben der internen Meldestelle binden in Ihrem Unternehmen weniger Kapazitäten und der gesamte Meldeprozess wird durch die Übertragung auf versierte Rechtsanwälte effektiver gestaltet. Wir können meldewürdige Hinweise von nicht meldewürdigen Hinweisen schneller unterscheiden und Ihnen im Falle meldefähiger Hinweise schon früh eine rechtliche Einschätzung geben. Zudem wird durch uns als unabhängiger und unparteiischer Vermittler die Gefahr unternehmensinterner Konflikte aufgrund kollegialer Beziehungen weitestgehend ausgeschaltet.