
Reform des Stiftungsrechts
Mit der ab dem 1. Juli 2023 in Kraft tretenden Stiftungsreform wird das Stiftungsrecht in Deutschland bundesweit vereinheitlicht und erstmals eine klare Definition der Stiftung im BGB verankert.

Mit der ab dem 1. Juli 2023 in Kraft tretenden Stiftungsreform wird das Stiftungsrecht in Deutschland bundesweit vereinheitlicht und erstmals eine klare Definition der Stiftung im BGB verankert.

Im Transparenzregister werden seit 2017 Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften und weiteren Rechtsträgern – mit Ausnahme der GbR – elektronisch erfasst.

Durch die aktuellen Beschränkungen des Wirtschaftsverkehrs aufgrund der Covid-19-Pandemie kommt es in vielen Branchen zu Kurzarbeit, Betriebseinschränkungen und Lieferengpässen.

Zur Unterstützung der infolge der Corona-Pandemie wirtschaftlich in Bedrängnis geratenen Betriebe hat die Bundesregierung einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen.